Photovoltaik Förderung in Sachsen. Zu sehen ist der Hafen in Dresden - Klarsolar

Ihre Photovoltaikspeicher Förderung in Sachsen.

Überblick.

Batteriespeicher

  • Förderhöhe: 1.000 € Sockelbetrag pro kWh
  • Max. 40.000 € bei konventionellen Stromspeichern

Ladestation

  • 400 € pro Ladepunkt AC und 1.500 € pro Ladepunkt DC

Förderung wird nur gewährt, wenn die Zuwendung von Stromspeicher und ggf. Ladestation insgesamt mindestens 1.400 € beträgt.

Allgemeines zur Förderung.

Gefördert wird…

Die Förderung beinhalten Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze und Kombinationen dieser mit Ladestation für Elektrofahrzeuge (Ladestation). Dazu gehören Anlagen zu Speicherung von elektrischer Energie, die auf Blei- oder Lithium-ionen-Technologie basieren (konventionelle Speicher) auch in Verbindung mit Ladestation für Elektrofahrzeuge. Außerdem Speicher, die nicht auf Blei- oder Lithium-ionen-Technologie basieren (Modellvorhaben). Eine Verbindung mit Ladestation für Elektrofahrzeuge sowie der Mess- und Steuereinrichtung und Ingenieur- und Planungsleistungen.

Zusammengefasst werden vier Vorhaben gefördert:

  • Konventionelle Stromspeicher (ohne Ladestation)
  • Konventionelle Stromspeicher mit Ladestation
  • Modellvorhaben (ohne Ladestation)
  • Modellvorhaben mit Ladestation

 

Voraussetzung für eine Förderung

Mit den Maßnahmen darf vor der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn, noch nicht begonnen worden sein. Wenn dem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zugestimmt wird, entsteht kein Anspruch auf eine Förderung.

Weitere Bedinungen:

  • Es dürfen keine Mittel aus weiteren Förderprogrammen eingesetzt werden
  • Einspeisebegrenzung von 50 % am Netzeinspeisepunkt
  • Muss über eine Nutzkapazität von min. 2 kWh verfügen
  • Der Stromspeicher muss dauerhaft an das öffentliche Netz angeschlossen sein

Weitere Informationen zur Förderung finden sie hier.

 

 

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